Abgänge
erfüllt 35 von 35 PunktenIm Beobachtungszeitraum von 12 Monaten kein Abgang von Bewertungen über der Erheblichkeitsgrenze.
Portal › techbold IT-Solutions
techbold technology group AG, Wien teilweise verifiziert
97 von 100 erreichbaren Punkten (gedeckelt bei 97 Prozent)
ohne Selbstauskunft
Geprüft nach Katalog 2.0, Stichtag 04.10.2026. Alle Kriterien und den Prüfprozess ansehen
Im Beobachtungszeitraum von 12 Monaten kein Abgang von Bewertungen über der Erheblichkeitsgrenze.
Im bisherigen Beobachtungszeitraum kam kein auffälliger Schub an Bewertungen. Ohne längeren Zeitraum wird nichts unterstellt: Das Signal gilt bis zur ersten Nachprüfung als erfüllt und wird ab dem ersten gemessenen Schub neu bewertet.
Seit Beginn der Aufzeichnung am 2026-09-07 ist keine neue Bewertung hinzugekommen, das sind 27 Tage. Wann die letzte Bewertung davor eintraf, ist von außen nicht feststellbar; gerechnet wird deshalb nur mit dem, was beobachtet wurde.
Geschätzt aus Schnitt und Anzahl, noch nicht ausgezählt. Der Schnitt von 4,7 lässt Raum für kritische Stimmen, das Muster eines gewachsenen Bestands.
Die Aussage stützt sich auf 535 Bewertungen. Damit zählt dieses Kriterium voll. Die Aussagekraft einer Stichprobe wächst mit der Wurzel aus ihrer Größe; das ist keine Wertung des Unternehmens, sondern die Belastbarkeit der Datengrundlage.
Diese Werte stammen von den genannten Plattformen und geben deren Stand zum jeweiligen Stichtag wieder. Sie sind keine Bewertung von geprüft.com.
Angaben zitiert nach der jeweiligen Plattform. Zwischenzeitliche Änderungen sind möglich.
geprüft.com ist ein privates Prüf- und Qualitätssystem und keine behördliche oder akkreditierte Zertifizierungsstelle. Die Bewertung bezieht sich auf die im Prüfprozess erfassten Angaben zum genannten Stichtag.
Für dieses Unternehmen liegt keine Selbstauskunft vor. Geprüft wurde ausschließlich, was von außen überprüfbar ist. Die vollständigen Kriterien gelten nur für Unternehmen, die den gesamten Prüfprozess durchlaufen haben.
Jedes gelistete Unternehmen kann eine Stellungnahme veröffentlichen lassen und Angaben beanstanden, unabhängig davon, ob eine Geschäftsbeziehung zu geprüft.com besteht.