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Darf man eine schlechte Bewertung schreiben? Die Grenzen
Stand · Redaktion geprüft.com · Lesezeit 3 Min.
Woher wir das wissen. geprüft.com ist ein Prüfsystem für Unternehmensbewertungen: Wir beobachten Bewertungsbestände in festem Takt, rechnen nach einem veröffentlichten Katalog, wie belastbar ein Durchschnitt ist, und veröffentlichen jeden Prüfbericht im Portal. Dieser Text kommt aus dieser Praxis.
Wer eine schlechte Erfahrung gemacht hat, darf das öffentlich sagen. Das ist der Ausgangspunkt, und daran ändern auch anwaltliche Schreiben nichts, die das Gegenteil behaupten. Interessant wird es erst an der Grenze: Wo endet die zulässige Meinung, und wo beginnt etwas, das ein Unternehmen zu Recht entfernen lassen kann?
Meinung ist geschützt, Tatsachen müssen stimmen
Die Rechtsordnung unterscheidet zwischen einer Meinung und einer Tatsachenbehauptung, und das ist die einzige Unterscheidung, auf die es hier ankommt.
Eine Meinung ist eine Wertung. „Der Service war für mich eine Enttäuschung“, „Ich fand das Preis-Leistungs-Verhältnis schlecht“, „Ich würde dort nicht wieder hingehen“: Solche Sätze sind von der Meinungsfreiheit gedeckt, auch wenn sie hart ausfallen und auch wenn das Unternehmen sie für ungerecht hält. Eine Meinung muss nicht ausgewogen sein und nicht begründet werden.
Eine Tatsachenbehauptung ist dagegen etwas, das wahr oder falsch sein kann. „Die Rechnung lag 300 Euro über dem Kostenvoranschlag“, „Der Termin wurde dreimal verschoben“, „Das Gerät war nach zwei Wochen defekt“: Wer so etwas schreibt, muss es im Streitfall belegen können. Falsche Tatsachenbehauptungen sind nicht geschützt, unabhängig davon, ob sie absichtlich oder aus Irrtum aufgestellt wurden.
Vier Grenzen, an denen es kippt
Erfundener Sachverhalt. Wer nie Kunde war und trotzdem bewertet, verlässt den geschützten Bereich vollständig. Das ist der klarste Fall, und er ist auch der einzige, in dem ernsthaft strafrechtliche Folgen im Raum stehen, in Österreich etwa Kreditschädigung oder üble Nachrede.
Schmähkritik. Wenn es nicht mehr um die Sache geht, sondern nur noch darum, jemanden herabzusetzen, endet der Schutz. Die Schwelle liegt hoch, aber Beschimpfungen ohne Bezug zum Auftrag fallen darunter.
Persönliche Daten. Namen von Mitarbeitenden, Gesundheitsdaten, Details aus fremden Verträgen: Was nicht in eine öffentliche Bewertung gehört, kann auch dann entfernt werden, wenn die Kritik im Kern berechtigt ist.
Fehlender Kundenkontakt nach Plattformregeln. Unabhängig von der Rechtslage verlangen die Richtlinien der Plattformen eine eigene Erfahrung. Eine Bewertung aus zweiter Hand, etwa im Namen eines Familienmitglieds, verstößt dagegen und kann gelöscht werden.
Sind schlechte Bewertungen strafbar?
Eine wahrheitsgemäße negative Bewertung ist weder strafbar noch sonst rechtswidrig, auch wenn sie einem Unternehmen schadet. Das gilt selbst dann, wenn der Umsatz messbar zurückgeht: Wirtschaftliche Folgen einer zutreffenden Kritik sind hinzunehmen.
Strafbar wird es erst mit erfundenen Tatsachen. Wer schreibt, ein Betrieb habe ihn betrogen, obwohl es nie einen Auftrag gab, riskiert in Österreich ein Verfahren wegen Kreditschädigung, in Deutschland zivilrechtliche Ansprüche wegen Kreditgefährdung. Der Unterschied liegt nicht in der Härte der Kritik, sondern in ihrem Wahrheitsgehalt.
Was Unternehmen tun können, und was nicht
Aus der Prüfpraxis sehen wir regelmäßig denselben Reflex: Ein Betrieb bekommt eine harte, aber zutreffende Bewertung und versucht, sie löschen zu lassen. Das gelingt selten, kostet Geld und hinterlässt oft eine zweite, wütendere Bewertung.
Was wirkt, ist die Antwort. Eine sachliche Erwiderung erreicht alle künftigen Leser, während eine gelöschte Bewertung nur den einen Fall beseitigt. Wie eine gute Antwort aussieht, haben wir mit Vorlagen beschrieben.
Ein Hinweis für die Einordnung: Ein Bestand ganz ohne kritische Stimmen ist kein gutes Zeichen. In einem gewachsenen Bewertungsbestand liegt der Anteil an Bewertungen unter fünf Sternen typischerweise im zweistelligen Prozentbereich. Fehlt dieser Sockel bei einigen hundert Bewertungen völlig, ist das eines der Signale, das unsere Bewertungskonfidenz senkt. Eine einzelne schlechte Bewertung schadet einem Unternehmen also weniger, als viele befürchten. Ihr vollständiges Fehlen schadet mehr.
Wenn Sie selbst eine Bewertung schreiben
Halten Sie fest, was tatsächlich passiert ist, mit Datum und ohne Ausschmückung. Trennen Sie erkennbar, was Sie erlebt haben, von dem, was Sie davon halten. Verzichten Sie auf Namen einzelner Mitarbeitender. Und lassen Sie einen Tag vergehen, bevor Sie abschicken: Der Text, den Sie dann schreiben, ist meist der nützlichere, für Sie und für alle, die ihn später lesen.
Dieser Beitrag skizziert die Rechtslage in Grundzügen und ersetzt keine Rechtsberatung. Im Einzelfall entscheiden Details, die nur eine Anwältin oder ein Anwalt beurteilen kann.
Häufige Fragen
Sind schlechte Bewertungen strafbar?
Nein, solange sie zutreffen. Eine wahrheitsgemäße negative Bewertung ist zulässig, auch wenn sie dem Unternehmen wirtschaftlich schadet. Strafbar wird es erst mit erfundenen Tatsachen, etwa der Schilderung eines Auftrags, den es nie gab.
Darf ich bewerten, ohne Kunde gewesen zu sein?
Nein. Die Richtlinien der Plattformen verlangen eine eigene Erfahrung, und rechtlich ist eine Bewertung ohne Kundenkontakt eine unzutreffende Tatsachenbehauptung. Auch eine Bewertung im Namen eines Angehörigen fällt darunter.
Darf ich den Namen des Mitarbeiters nennen?
Besser nicht. Namen einzelner Beschäftigter, Gesundheitsdaten oder Details aus fremden Verträgen gehören nicht in eine öffentliche Bewertung und können zur Löschung führen, selbst wenn die Kritik im Kern berechtigt ist.
Schadet eine schlechte Bewertung meinem Unternehmen wirklich?
Weniger als viele befürchten. In einem gewachsenen Bewertungsbestand liegt der Anteil an Bewertungen unter fünf Sternen typischerweise im zweistelligen Prozentbereich. Fehlt dieser Sockel bei einigen hundert Bewertungen ganz, wirkt der Bestand unglaubwürdig; genau das senkt die Bewertungskonfidenz.